Zum Hauptinhalt springen

Der gemeinsame Bildungsraum steht offen

Jetzt nicht stehen bleiben, sondern beherzt eintreten!

Seit Jahren wird in Österreich über die Vorschläge der Bildungsreformkommission diskutiert. Mit 1. September 2016 trat die Grundschulreform in Kraft, deren Ziele die Verbesserung des Bildungsniveaus, mehr Individualisierung, Kompetenzorientierung und Chancengleichheit, die Ausweitung der Sprachförderung sowie eine neue Form der SchülerInneneinschreibung sind. Auch das novellierte Schulrechtsänderungsgesetz zielt auf den Ausbau einer inklusiven Volksschule ab, die den individuellen Entwicklungen und Lernbedürfnissen aller Kinder gerecht wird. Die Bildungseinrichtungen Kindergarten und Grundschule sollen ein gemeinsames Bildungsverständnis leben, durchgängige Entwicklungs- und Bildungswege schaffen, und allen Kindern faire Chancen vermitteln. (Foto: © damircudic | iStock)

Martina Stoll in UNSERE KINDER 1/2017

1/2017

Das Wiener „Charlotte Bühler Institut für praxisorientierte Kleinkindforschung“ (CBI) wurde vom Bundesministerium für Bildung mit einigen Projekten beauftragt, die im Folgenden vorgestellt werden. Ein Beitrag des CBI zur aktuellen Bildungsreform ist der Leitfaden „Individualisierung und differenzierte Förderung in der Schuleingangsphase“, in dem es um die Bedeutung bzw. praktische Umsetzung von ganzheitlicher Förderung und Individualisierung geht. Dieser Leitfaden geht davon aus, dass eine um das letzte Kindergartenjahr erweiterte institutionenübergreifende Schuleingangsphase dazu beiträgt, Brüche in der kindlichen Bildungsbiografie zu vermindern. Kindergarten und Schule teilen das Bild vom kompetenten Kind, das seine Welt in ko-konstruktiven Bildungsprozessen mit-gestaltet und durch lebenslanges Lernen Herausforderungen bewältigt. Es gestaltet nicht nur seine eigenen Lernprozesse, sondern auch sein soziales und kulturelles Umfeld aktiv mit.

Dies verlangt nach der Berücksichtigung individueller Lernvoraussetzungen bei der Unterrichtsgestaltung, denn die Heterogenität, also die Uneinheitlichkeit der Gruppe, ist der Normalfall. Jedes Kind ist einzigartig und bei der Entfaltung seiner Potenziale zu unterstützen – unabhängig von Geschlecht, Persönlichkeit und Bedürfnissen bzw. von soziokulturellem Hintergrund und Entwicklungsgeschwindigkeit. Worum allein es geht, ist der individuelle Lernzuwachs, weshalb sich Schule heute bei der Gestaltung der Lernprozesse und Fördermaßnahmen mehr an der individuellen Biografie des Kindes orientieren soll (vgl. Zollneritsch 2015).

Die Prinzipien Individualisierung und Differenzierung

Vor allem soll – wie im Volksschullehrplan und im Bundesländerübergreifenden BildungsRahmenPlan angeführt – der Unterschiedlichkeit (Diversität) der einzelnen Kinder durch differenzierende und individualisierende Maßnahmen Rechnung getragen werden.

Während unter Individualisierung die Beachtung unterschiedlicher Persönlichkeiten, Eigenschaften und Ressourcen gemeint ist, beschreibt Differenzierung die Bedingungen, Methoden und Maßnahmen im je eigenen Bildungsprozess. Individualisierung und Differenzierung sind laut Lehrplan zugleich fördernd und fordernd zu verstehen – immerhin gibt es für Volksschulen ja auch die Verpflichtung zu Begabungsförderung. PädagogInnen, die mit Individualisierung und Differenzierung vertraut sind, achten unter anderem auf eine vielfältig ausgestattete Lernumgebung, auf Rückzugsorte für Kinder sowie auf erweiterte Möglichkeiten für Bewegung und Spiel.

Im Sinne der neuen Lernkultur entwickelt sich schulisches Lernen immer weiter vom Lehren nach Lehrplan zum Lernen als kokonstruktiver Prozess. Darüber hinaus ist es Anspruch der neuen Lernkultur, Kinder beim Erwerb individueller Kompetenzen (z. B. Durchhaltefähigkeit, Selbstwirksamkeit, positives Denken etc.) zu begleiten. Erfolgserlebnisse helfen dabei, Rückschläge zu verkraften und das eigene Können bewusst wahrzunehmen. In konstruktiven Gesprächen lassen sich Rückmeldungen zu den Stärken ebenso geben wie auch Verbesserungmöglichkeiten überlegen.

Was heißt das für den Unterricht?

  • Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren des Kindergartens, wie etwa Portfolios oder Lerngeschichten, können weitergeführt werden. Das Anknüpfen an Erfahrungen, die Kinder im Kindergarten gemacht haben, gewährleistet die Anschlussfähigkeit an die vorangegangene Bildungseinrichtung.
  • SchülerInnenzentrierter Unterricht ist durch Orientierung an Interessen, Wünschen, Potenzialen der Kinder, erweiterte Handlungsspielräume, Selbst- und Mitbestimmung bei Inhalten, Selbstständigkeit bei Planung und Durchführung gekennzeichnet und ermöglicht entdeckendes, problemlösendes und selbstverantwortliches Lernen.
  • Zu den Methoden eines kindzentrierten Unterrichts zählen Arbeitsplan-, Werkstatt-, Projekt- und Gruppenunterricht sowie Peer-Learning in der Gruppe Gleichaltriger. Individualisierter Unterricht stützt sich einerseits auf die Beobachtung und Dokumentation kindlicher Lern- und Bildungsprozesse, andererseits auf Methoden eines schülerInnenzentrierten Unterrichts, individuelle Lernpläne und eine fördernde Bewertung.
  • Kompetenzorientierte individuelle Lernpläne als „Vertrag“ zwischen Lehrenden und Lernenden auf Basis strukturierter Beobachtungen setzen individuelle Ziele, beschreiben konkrete Fördermaßnahmen und legen auf Reflexion wert.
  • Zu den Formen der fördernden Bewertung bzw. alternativen Leistungsbeschreibung zählen das „Pensenbuch“, die Portfolioarbeit und Lernfortschrittsberichte. All diese unterscheiden sich von der Ziffernbeurteilung durch einen beschreibenden statt bewertenden Zugang. So ermöglichen sie Reflexion, Ansporn und Nachvollziehbarkeit bei der Abstimmung der Lernziele.
  • Nach dem Vorbild der Neuen Mittelschulen sind durch die Grundschulreform auch an den Volksschulen „Kind-Eltern-Lehrende-Gespräche“ vorgesehen, in denen zusätzlich zur schriftlichen Semester- und Jahresinformation die vom Kind erbrachten Leistungen anhand der festgestellten Lernfortschritte erörtert werden sollen. Ein zentrales Merkmal dabei ist, mit dem Kind, und nicht wie bei herkömmlichen Elternsprechtagen über das Kind, zu reden. Die SchülerInnen selbst stehen also im Mittelpunkt des Gesprächs über ihr persönliches Lernen.
    (Derfler/Kiemayer/Leitner 2012)

Download unter:
http://www.charlotte-buehler-institut.at/leifaden-individualierung-und-differenzierte-foerderung-in-der-schuleingangsphase/

 

Sprachliche Förderung

Der Leitfaden „Sprachliche Förderung am Übergang vom Kindergarten in die Grundschule“ wurde vom CBI auf Grundlage aktueller Forschungserkenntnisse zum Spracherwerb bzw. zur Mehrsprachigkeit verfasst und befasst sich mit der hohen Bedeutung von Sprachkompetenz für jeden erfolgreichen Bildungsverlauf. Sprache ist die Voraussetzung für das Gelingen sozialer Prozesse und für die Beteiligung an der heutigen Wissensgesellschaft. Der Leitfaden will beim Erwerb der Bildungssprache Deutsch (unabhängig von der Erstsprache der Kinder) unterstützen und stellt auch gelungene Beispiele der Zusammenarbeit von Kindergarten und Schule dar. Er richtet sich an die Sprachförderkräfte in der Schule sowie an alle LehrerInnen. Wenngleich im System Schule alle Beteiligten kontinuierlich mit Sprachförderprozessen beschäftigt sind, kommt dennoch der Schulleitung die besondere Aufgabe zu, das Bewusstsein dafür zu stärken. Im Sinne der Anschlussfähigkeit kann der Leitfaden natürlich auch von KindergartenpädagogInnen zur vertieften Auseinandersetzung mit Spracherwerb und –förderung genutzt werden und er liefert Impulse für die Bildungsarbeit.

Download unter:
http://www.charlotte-buehler-institut.at/leitfaden-zur-sprachlichen-foerderung-am-uebergang-vom-kindergarten-in-die-grundschule/

Die neue SchülerInneneinschreibung

Mit dem Schulrechtsänderungsgesetz 2016 wird auch der Übergang vom Kindergarten in die Volksschule neu geregelt. Nunmehr haben die Erziehungsberechtigten bei der SchülerInneneinschreibung die ihnen von der Kindergartenleitung übergebenen Beobachtungen und Erhebungen sowie Förderergebnisse vorzulegen. Damit soll eine gezielte und durchgängige Förderung auf Basis der im Kindergarten gewonnenen Erkenntnisse (Entwicklung, Kompetenzen, Potenziale, Interessen und Begabungen der Kinder) möglich werden. Beobachtung und Dokumentation werden damit noch wichtiger. Die CBI-Handreichung „Schülerinnen/ Schülereinschreibung NEU“ geht von einer verstärkten Kooperation der PädagogInnen aus Kindergarten und Volksschule am Übergang sowie von einer individuellen Auseinandersetzung mit dem Kind und seinen Eltern im Rahmen des Schuleintritts aus. Ziel ist eine auf den Kompetenzen der Kinder fußende Förderung in der Volksschule.

Download unter:
http://www.charlotte-buehler-institut.at/leitfaden-schuelerinnenschuelereinschreibung-neu/

Der Bildungskompass kommt

Das Bundesministerium für Familien und Jugend (BMFJ) hat im August 2016 ein Konzept für einen "Bildungskompass für den elementarpädagogischen Bildungsbereich bis zum Übergang in die Volksschule" präsentiert. Dieser von der Bildungsreformkommission vorgeschlagene Bildungskompass soll jedes Kind ab 3,5 Jahren bis zum Ende der Pflichtschule begleiten und seine Entwicklung, Interessen, Potenziale, Kompetenzen und Ressourcen dokumentieren.
Einmal im Jahr sollten die KindergartenpädagogInnen ihre laufenden Beobachtungen über den Entwicklungsstand jedes Kindes einheitlich anhand eines Rasters festhalten. Bereits bestehende Konzepte in den Bundesländern – etwa Portfolios, Verfahren zur Beobachtung der Interessen des Kindes oder die verpflichtende Sprachstandsfeststellung – fließen in den Bildungskompass ein.
Der Bildungskompass soll im Rahmen eines Gespräches an die Eltern weitergegeben werden, die diesen wiederum zur SchülerInneneinschreibung mitzunehmen haben. Gerade am Übergang in die Volksschule könnte dieses Instrument eine wichtige Grundlage individueller und anschlussfähiger Bildungsprozesse sein. Der bundesweite Bildungskompass wird ab Herbst 2017 im Rahmen einer Pilotphase in Oberösterreich erprobt.

Kernstück des vom CBI vorgelegten Bildungskompass- Konzepts ist die Analyse und Dokumentation der Lernprozesse jedes Kindes anhand der fünf Lerndispositionen nach Margaret Carr (2001). Die neuseeländische Bildungswissenschafterin Margaret Carr entwickelte das Konzept der Bildungs- und Lerngeschichten oder „learning stories“, das auf der Beobachtung von Alltagssituationen im Leben des Kindes aufbaut.

Was brauchen wir zum Lernen?

Margaret Carrs Ausgangspunkt ist die Überzeugung, dass jedes Kind aus sich selbst heraus und im Austausch mit dem Umfeld seine je eigene Welt entwirft. Von Geburt an ist die Bereitschaft des Kindes vorhanden, sich alles anzueignen, was zum Leben benötigt wird. Pädagogische Fachkräfte versuchen, sich durch Beobachtung und Dokumentation den Bildungs- und Lernprozessen zu nähern und darüber Erzählungen anzufertigen („Narrativer = erzählender Zugang“). Zusammengesetzt sind diese Erzählungen aus Beobachtungen, Beschreibungen von Tätigkeiten, Diskussionen mit dem Team, den Eltern und dem Kind selbst. Alles wird dokumentiert, um das individuelle kindliche Lernen wirksam zu unterstützen und weitere Schritte zu planen. Kind und Eltern sind an der Gestaltung der Bildungs- und Lerngeschichte des Kindes ebenso beteiligt wie an deren regelmäßiger Betrachtung und Reflexion. Dadurch werden weitere Lernprozesse in Gang gesetzt, vor allem wenn das Kind erkennt, dass es viele Stärken hat. 

Lerndispositionen

Carr unterscheidet fünf Lerndispositionen, also komplexe Orientierungs- und Handlungsmuster, die wesentlich für die Aneignung von Wissen und Fertigkeiten sind. Nicht primär was, sondern vielmehr wie gelernt wird, ist dabei von Interesse und sollte im Team besprochen werden. Um Lernmöglichkeiten zu erkennen, auszuwählen, zusammenzustellen und zu konstruieren, braucht es Teilhabemöglichkeiten (Partizipation) und Handlungsfähigkeiten. 

  1. Interessiert sein bedeutet, dass sich ein Kind Dingen, Situationen sowie Personen aufmerksam und interessiert zuwendet und bereit ist, sich damit auseinanderzusetzen. Es ist interessiert, sich selbst eine Aufgabe zu suchen oder auf Angebote zu reagieren.

  2. Engagiert sein bedeutet, sich Inhalten, Lernprozessen oder Interaktionen eine Zeit lang vertieft zu widmen, dabei die Konzentration aufrecht zu halten und sich nicht ablenken zu lassen. Engagiertheit ist dann zu beobachten, wenn sich Kinder mit einer Thematik identifizieren, nach weiteren Informationen suchen, Neues ausprobieren und Freude an der Auseinandersetzung zeigen.

  3. Standhalten bei Herausforderungen und Schwierigkeiten bezieht sich darauf, eine Tätigkeit trotz Hindernissen weiterzuführen, Problemlösestrategien zu entwickeln und dabei an die eigenen Grenzen zu gehen. Es geht um konstruktive Erfahrungen mit Fehlern und Schwierigkeiten (Fehlerkultur) und um die Bereitschaft, aus diesen zu lernen sowie gegebenenfalls Hilfe und Unterstützung zu suchen.

  4. Sich ausdrücken und mitteilen können bezieht sich auf die sozial-kommunikativen Kompetenzen des Kindes sowie auf seine Fähigkeiten, mit anderen (non)verbal zu kommunizieren, um sich auszutauschen.

  5. An einer Lerngemeinschaft mitwirken und Verantwortung übernehmen beschreibt die Fähigkeiten, Entscheidungen zu treffen, im Austausch mit anderen Pläne und Lösungsstrategien zu entwickeln, aber auch sich für die Ideen anderer zu interessieren (Perspektivenwechsel), nach Gemeinsamkeiten zu suchen und Kompromisse einzugehen. (Vgl. Leu et al. 2007)

Nähere Informationen unter:
http://www.charlotte-buehler-institut.at/project/1774/

Mehr zu frühkindlich-pädagogischen Themen finden Sie in UNSERE KINDER - das Fachjournal mit gelungener Verbindung zwischen praxisnaher Theorie und fachlich fundierten Berichten aus der Elementarpädagogik!

Abo bestellen